Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Die Schaffung und Besetzung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes kann bei Einhaltung der Vorraussetzungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10.000 € gefördert werden.
Die Schaffung und Besetzung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes kann bei Einhaltung der Vorraussetzungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10.000 € gefördert werden.